Radmuttern nicht nachgezogen: Haftung bei Unfällen geklärt


Technische Aspekte des Radwechsels

Bei einem Radwechsel in der Werkstatt werden die Räder von Fachleuten ordnungsgemäß montiert. Dabei ist es wichtig, das richtige Drehmoment beim Anziehen der Radmuttern zu verwenden. Wenn die Radbefestigungen in Ordnung sind und das Drehmoment korrekt eingestellt wurde, sollten die Räder halten, selbst wenn die Radmuttern nicht nachgezogen werden. Dies bestätigt auch der ADAC-Reifenexperte Ruprecht Müller. Allerdings empfehlen die Werkstätten dennoch, die Radmuttern nach ca. 50 Kilometern Fahrt nachzuziehen, um eventuelle Setzungen des Materials auszugleichen.

Rechtliche Haftung der Werkstatt

Obwohl die Werkstatt auf die Notwendigkeit des Nachziehens der Radmuttern hinweist, wird ihre Haftung nicht aufgehoben, wenn dies nicht erfolgt. Das bedeutet, dass die Werkstatt weiterhin für einen Unfall haftet, der aufgrund eines gelösten Rades nach dem Reifenwechsel auftritt. Der Kunde kann sich darauf verlassen, dass die Reifen fachgerecht montiert sind, und muss dies nicht selbst kontrollieren. Die Haftung für den Unfall liegt somit bei der Werkstatt.

Fallbeispiel: Radverlust auf der Autobahn

Ein interessantes Beispiel für die Haftung der Werkstatt in Bezug auf das Nachziehen der Radmuttern wurde vor dem Oberlandesgericht in München verhandelt. Ein Mercedes-Fahrer verlor kurz nach dem Reifenwechsel auf der Autobahn ein Rad, was zu einem Unfall mit erheblichem Sachschaden führte. Der Autofahrer verlangte Schadensersatz von der Werkstatt. Die Werkstatt weigerte sich zu zahlen, da die Reifen trotz schriftlichem Hinweis nicht nachgezogen wurden.

Gerichtsurteil: Werkstatt haftet für den Unfall

Das Gericht gab dem Autofahrer in zweiter Instanz Recht. Laut der Rechtsprechung muss ein Kunde sich darauf verlassen können, dass die Reifen fachgerecht montiert sind, und er ist nicht verpflichtet, dies selbst zu überprüfen. Die Werkstatt haftet somit für den Unfall, da sie ihre Pflicht zur ordnungsgemäßen Montage der Räder nicht erfüllt hat. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.

Mitschuld des Autofahrers

Es kann jedoch vorkommen, dass der Autofahrer eine gewisse Mitschuld trägt, wenn sich die Räder aufgrund unsachgemäß angezogener Radmuttern lösen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn dem Fahrer bereits vor dem Unfall Unregelmäßigkeiten beim Fahrverhalten seines Fahrzeugs aufgefallen sind und er dennoch das Nachziehen der Radmuttern vernachlässigt hat. In solchen Fällen wird der Fahrer in Mithaftung genommen.

Bedeutung der Kontrolle durch den Kunden

Obwohl der Kunde sich auf die fachgerechte Montage seiner Räder verlassen kann, ist es dennoch ratsam, regelmäßige Kontrollen des Fahrzeugs durchzuführen. Insbesondere wenn Unregelmäßigkeiten beim Fahrverhalten auftreten, sollte man diese ernst nehmen und die Räder sowie die Radmuttern überprüfen lassen. Eine frühzeitige Reaktion kann potenzielle Unfälle vermeiden.

Empfehlungen für Autofahrer

Um solche Unfälle zu vermeiden, ist es empfehlenswert, die Hinweise der Werkstatt zum Nachziehen der Radmuttern zu beachten. Auch wenn die Haftung bei einem Unfall in der Regel bei der Werkstatt liegt, kann eine gewisse Mitverantwortung des Fahrers bestehen, wenn er die Radmuttern nicht nachzieht. Daher sollte man diesem Hinweis nachkommen und die Räder nach ca. 50 Kilometern Fahrt erneut kontrollieren lassen.

Es ist wichtig, die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, und dazu gehört auch die korrekte Montage der Räder. Die klare Haftungsverteilung zwischen Werkstatt und Autofahrer sorgt dafür, dass im Falle eines Unfalls die Verantwortlichkeiten geklärt sind. Indem man sich auf fachgerecht montierte Räder verlassen kann und regelmäßige Kontrollen durchführt, trägt man dazu bei, dass man sicher unterwegs ist.