Alles, was Du zur Neuwagenzulassung wissen musst!


Einleitung

Herzlichen Glückwunsch zum Kauf Deines neuen Autos! Jetzt steht nur noch die offizielle Zulassung Deines Neuwagens aus, damit Du ihn endlich auf den Straßen fahren kannst. In diesem Blogbeitrag erfährst Du alles, was Du über die Neuwagenzulassung wissen musst. Wir erklären Dir, welche Unterlagen Du benötigst, wer die Zulassung vornehmen kann und welche Besonderheiten es bei der Zulassung von Firmenfahrzeugen gibt. Außerdem zeigen wir Dir, wie Du Wartezeiten bei der Zulassungsbehörde vermeiden kannst und welche verschiedenen Arten von Kennzeichen es gibt. Los geht’s!

Zuständigkeit für die Neuwagenzulassung

Die Neuwagenzulassung erfolgt in der Regel bei der örtlichen Kfz-Zulassungsbehörde, die Deinem Hauptwohnsitz zugeordnet ist. Um die Kontaktinformationen der zuständigen Behörde zu finden, kannst Du die Postleitzahlensuche des Straßenverkehrsamts oder die Anschriftenverzeichnisse des Kraftfahrtbundesamtes nutzen. Die Zulassungsstelle erstellt die Fahrzeugpapiere, besorgt die Kennzeichennummer und die amtlichen Stempelplaketten. Auf Anfrage kann sie auch eine Umweltplakette für Dein angemeldetes Fahrzeug erstellen.

Zulassung durch den Autohändler oder selbst vornehmen

In den meisten Fällen übernimmt der Autohändler die Zulassung eines neuen Fahrzeugs. Falls diese Option nicht besteht, kannst Du die Anmeldung selbst bei der Kfz-Zulassungsstelle vornehmen oder eine bevollmächtigte Person damit beauftragen. Wichtig ist, dass Du Deinem Vertreter eine auf seinen Namen ausgestellte Vollmacht erteilst. Zusätzlich wird ein Ausweisdokument der bevollmächtigten Person benötigt, wie z.B. der Personalausweis oder Reisepass.

Vollmacht für die Zulassung durch eine bevollmächtigte Person

Wenn Du die Zulassung Deines Neuwagens nicht persönlich vornehmen kannst oder möchtest, kannst Du eine bevollmächtigte Person damit beauftragen. Diese benötigt eine schriftliche Vollmacht von Dir sowie ihren eigenen Ausweis. Die Vollmacht sollte alle relevanten Informationen enthalten, wie z.B. den Namen und die Adresse des Fahrzeughalters, den Fahrzeugtyp und das Kennzeichen. Zusätzlich kann es sinnvoll sein, der bevollmächtigten Person ein ausgefülltes und unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer mitzugeben, falls Du die Steuer per Lastschriftverfahren zahlen möchtest.

Zulassung von Firmenfahrzeugen: Besonderheiten und erforderliche Unterlagen

Möchtest Du ein neues Fahrzeug auf eine Firma zulassen, gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Die erforderlichen Unterlagen können von Behörde zu Behörde unterschiedlich sein, daher ist es ratsam, vorab bei der zuständigen Behörde nachzufragen. Im Allgemeinen müssen Unternehmen neben den Unterlagen, die auch Privatpersonen benötigen, auch ihr rechtliches Bestehen und die Berechtigung zur Zulassung nachweisen. Dabei ist zwischen Einzelunternehmern und Personen- bzw. Kapitalgesellschaften zu unterscheiden.

Einzelnunternehmer müssen in der Regel nur die Gewerbeanmeldung vorlegen. Ist die Firma im Handelsregister eingetragen, wird zusätzlich ein aktueller Handelsregisterauszug benötigt. Bei Personen- und Kapitalgesellschaften werden in der Regel die Personalausweise der Gesellschafter bzw. der zeichnungsberechtigten Person, die Gewerbeanmeldung und, falls vorhanden, ein aktueller Handelsregisterauszug verlangt. Zudem muss erkennbar sein, dass die Person, die das Fahrzeug auf die Firma zulässt, handlungsbefugt ist. Dafür kann eine bevollmächtigte Person eingesetzt werden, die von allen Gesellschaftern bevollmächtigt wird.

Online-Zulassung: Vorteile und Voraussetzungen

Die Kfz-Zulassung kann mittlerweile auch online, mit i-Kfz, erfolgen. Dadurch entfallen lange Wartezeiten und der Gang zur Zulassungsbehörde. Für die Online-Zulassung benötigst Du die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit verdecktem Sicherheitscode, eine gültige eVB-Nummer von Deiner Versicherung, Deine IBAN für den Einzug der Kfz-Steuer und einen neuen Personalausweis (nPA) oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID). Zudem benötigst Du entweder ein Kartenlesegerät oder die kostenlose „AusweisApp2“ für Dein Smartphone.

Die Zulassung erfolgt Schritt für Schritt im Onlineportal der zuständigen Zulassungsbehörde. Nach der Eingabe aller erforderlichen Daten zahlst Du die Zulassungsgebühr per ePayment-System. Nach Prüfung des Antrags erhältst Du postalisch den Zulassungs- und Gebührenbescheid, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie die Stempelplaketten und den Plakettenhalter für die Hauptuntersuchung. Sobald Du die Plaketten auf Dein Kennzeichen geklebt hast, kannst Du sofort losfahren.

Kosten der Neuwagenzulassung

Die Kosten für die Neuwagenzulassung können je nach Wohnort leicht variieren und liegen in der Regel zwischen 20 und 40 Euro. Hinzu kommen die Kosten für die Nummernschilder, die Du für Dein neues Fahrzeug benötigst. Wenn Du ein Wunschkennzeichen möchtest, musst Du zusätzlich 12,80 Euro bezahlen. Es ist ratsam, das Wunschkennzeichen vorab zu reservieren, um sicherzustellen, dass es verfügbar ist.

Unterschiedliche Arten von Kennzeichen

Der Gesetzgeber hat verschiedene Kennzeichen geschaffen, um verschiedenen Zwecken und Interessen gerecht zu werden. Hier sind einige Arten von Kennzeichen, die Du kennen solltest:

  1. Herkömmliches Kennzeichen: Mit einem herkömmlichen Kfz-Kennzeichen kannst Du Dein Fahrzeug ohne Einschränkungen ganzjährig betreiben.

  2. Saisonkennzeichen: Ein Saisonkennzeichen ermöglicht es Dir, Dein Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum im Jahr zuzulassen. Dadurch sparst Du Dir das jährliche An- und Abmelden und kannst Steuern und Versicherungsprämien einsparen.

  3. Wechselkennzeichen: Mit einem Wechselkennzeichen kannst Du zwei Fahrzeuge betreiben und dabei die gleichen Kennzeichen verwenden. Dies kann zu kostengünstigeren Kfz-Versicherungsprämien führen. Beachte jedoch, dass immer nur ein Fahrzeug zugelassen sein darf und es verboten ist, beide Fahrzeuge gleichzeitig zu betreiben.

  4. H-Kennzeichen: Ein H-Kennzeichen kann für Fahrzeuge beantragt werden, die mindestens 30 Jahre alt sind und sich in einem guten Pflege- und Erhaltungszustand befinden. Dadurch sind Steuer- und Versicherungsvorteile möglich.

  5. E-Kennzeichen: Das E-Kennzeichen wird für Elektro-, Hybrid- und Brennstoffzellenfahrzeuge ausgegeben. Mit einem E-Kennzeichen kannst Du von besonderen Parkplätzen, Parkvergünstigungen und anderen Vorteilen profitieren.

  6. Kurzzeitkennzeichen: Ein Kurzzeitkennzeichen gilt höchstens fünf Tage und wird für Zulassungs- und Überführungsfahrten genutzt.

  7. Ausfuhrkennzeichen: Ein Ausfuhrkennzeichen wird benötigt, wenn Du ein Fahrzeug ins Ausland überführen möchtest.

  8. Grünes Kennzeichen: Kennzeichen mit grüner Schrift werden für steuerbefreite Fahrzeuge ausgegeben, z.B. landwirtschaftliche Fahrzeuge oder Fahrzeuge von Hilfsorganisationen.

Reservierung eines Wunschkennzeichens und Kauf von Nummernschildern

Möchtest Du ein bestimmtes Kennzeichen für Dein neues Fahrzeug haben, kannst Du dieses in der Regel gegen eine Gebühr von 12,80 Euro reservieren. Die Reservierungsdauer kann von Behörde zu Behörde unterschiedlich sein. Um Zeit zu sparen, kannst Du die Reservierung online vornehmen. Viele Anbieter von Nummernschildern bieten auch an, die Reservierung des Wunschkennzeichens für Dich zu übernehmen, wenn Du gleichzeitig die Kennzeichen bei ihnen kaufst.

Die Nummernschilder kannst Du entweder bei einem Schildermacher vor Ort anfertigen lassen oder online bestellen. Achte darauf, dass die Schilder den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, wie z.B. der richtigen Größe und Lesbarkeit.

Vermeidung von Wartezeiten bei der Zulassungsbehörde

Um lange Wartezeiten bei der Zulassungsbehörde zu vermeiden, bieten viele Behörden die Möglichkeit, die Anmeldung Deines Neuwagens online vorzubereiten und einen Termin zu vereinbaren. Einige Behörden empfehlen auch eine telefonische Terminvereinbarung. Dadurch kannst Du Deinen Besuch bei der Behörde gezielt planen und vermeidest unnötige Wartezeiten.

Übernahme eines alten Kennzeichens für den neuen Wagen

In der Regel hast Du die Möglichkeit, das Kennzeichen Deines vorherigen Fahrzeugs für den neuen Wagen zu übernehmen. Dadurch sparst Du Dir die Kosten für neue Schilder. Es ist ratsam, bereits bei der Abmeldung des alten Fahrzeugs beim Straßenverkehrsamt den Wunsch der Kennzeichenübernahme zu äußern. Die Behörde kann Dir mitteilen, welche Kosten hierfür anfallen und wie lange eine Reservierung gültig ist. Beachte jedoch, dass zwischen Abmeldung und Wiederzulassung eine bestimmte Frist eingehalten werden muss.

Wiederzulassung eines abgemeldeten Fahrzeugs: Voraussetzungen und Verfahren

Wenn Du ein abgemeldetes Fahrzeug wieder zulassen möchtest, gibt es einige Voraussetzungen zu beachten. Wenn seit der Abmeldung des Fahrzeugs maximal sieben Jahre vergangen sind, kannst Du es relativ einfach wieder zulassen. Du benötigst unter anderem einen Nachweis über die Gültigkeit der Haupt- und Abgasuntersuchung sowie eine neue eVB-Nummer von Deiner Versicherung.

Wenn seit der Abmeldung Deines Fahrzeugs jedoch mehr als sieben Jahre vergangen sind, erlischt die Betriebserlaubnis. In diesem Fall benötigst Du vor der Zulassung eine Vollabnahme durch den TÜV, da die Fahrzeug- und Halterdaten nach sieben Jahren aus dem Zentralen Fahrzeugregister gelöscht wurden. Eine Ausnahme ist nur dann möglich, wenn sich diese Daten anderweitig nachweisen lassen.

Checkliste der benötigten Unterlagen für die Neuwagen-Zulassung

Um sicherzustellen, dass Du bei der Neuwagenzulassung keine wichtigen Unterlagen vergisst, haben wir eine Checkliste für Dich zusammengestellt. Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Kontodaten oder SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Bargeld oder EC-Karte für die Bezahlung der behördlichen Gebühren
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papiere)
  • Vollmacht und Ausweisdokument der bevollmächtigten Person (falls zutreffend)
  • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und Ausweise bei Minderjährigen (falls zutreffend)
  • Gewerbeanmeldung und ggf. Handelsregisterauszug bei Firmen (falls zutreffend)

Mit dieser Checkliste bist Du bestens vorbereitet und kannst Deinen Neuwagen schnell und unkompliziert zulassen.

Fazit

Die Neuwagenzulassung mag zwar bürokratisch und kompliziert erscheinen, aber mit den richtigen Informationen und Vorbereitungen kannst Du den Prozess reibungslos durchlaufen. Viel Erfolg bei der Zulassung Deines neuen Fahrzeugs und allzeit gute Fahrt!