Erste Hilfe am Unfallort: Sofortmaßnahmen und rechtliche Situation


Verhalten nach einem Verkehrsunfall

Wenn du als Ersthelfer an einen Unfallort kommst, ist es wichtig, dass du dich selbst und andere Verkehrsteilnehmer vor weiteren Schäden schützt. In Erste-Hilfe-Kursen und in der Fahrschule lernst du nicht nur lebensrettende Sofortmaßnahmen, sondern auch das richtige Verhalten am Unfallort. Besonders auf der Autobahn ist es wichtig, die Unfallstelle richtig abzusichern, um weitere Unfälle zu vermeiden. Es kommt immer wieder vor, dass Ersthelfer selbst verletzt oder getötet werden. Deshalb ist es wichtig, einen klaren Ablauf einzuhalten:

  1. Warnblinkanlage einschalten, langsam abbremsen und das eigene Fahrzeug abseits der Fahrbahn sicher abstellen.
  2. Vorsichtig aussteigen und Warnweste anlegen, um für andere Verkehrsteilnehmer sichtbar zu sein.
  3. Die Unfallstelle vollständig absichern, indem du das Warndreieck aufstellst und andere Verkehrsteilnehmer warnst, langsam zu fahren.
  4. Nur wenn die Unfallstelle vollständig abgesichert ist, hilf allen Personen aus dem Gefahrenbereich und führe Erste-Hilfe-Maßnahmen bei schwer verletzten Unfallopfern durch.

Inhalte des Notrufs

Der Notruf sollte so früh wie möglich abgesetzt werden. Die nächstgelegene Rettungsleitstelle erreichst du unter der internationalen Notrufnummer 112. Wichtig ist es, folgende Informationen bereitzustellen:

  1. Genaue Angaben zur Lage der Unfallstelle, z.B. Straßenname, Kilometerangabe oder markante Punkte.
  2. Beschreibe den Unfallverlauf und ob es sich um einen Alleinunfall oder einen Zusammenstoß mit anderen Fahrzeugen handelt.
  3. Teile die Anzahl der betroffenen oder verletzten Personen mit.
  4. Beschreibe die Art der Verletzungen, wenn möglich.

Falls ein Fahrzeug mit Gefahrgut in den Unfall verwickelt ist, solltest du unbedingt darauf hinweisen. Es kann auch sinnvoll sein, einen zweiten Notruf durchzuführen, um weitere Details zu Verletzungen mitzuteilen, die in den ersten Sekunden nicht erkennbar waren.

Lebensrettende Sofortmaßnahmen

Es gibt verschiedene lebensrettende Sofortmaßnahmen, die du am Unfallort durchführen kannst, um den Verletzten zu helfen. Hier sind einige davon:

Retten aus der Gefahrenzone:
Wenn es zu einem Unfall mit Verletzten kommt, ist es zunächst wichtig, die betroffenen Personen aus der Gefahrenzone zu bringen. Der Rautek-Rettungsgriff ist eine bekannte Sofortmaßnahme, um Personen aus Fahrzeugen zu retten. Dabei greifst du dem Verletzten von hinten durch dessen Achseln und umfasst den dort quer vor der Brust gelegten Unterarm mit beiden Händen.

Kontrolle der lebenswichtigen Funktionen:
Bevor du weitere Maßnahmen ergreifen kannst, ist es wichtig, das Bewusstsein und die Atmung des Opfers zu überprüfen. Indem du den Kopf nach hinten neigst und gleichzeitig das Kinn anhebst, kannst du die Atemwege freimachen. Wenn es sich um einen bewusstlosen Zweiradfahrer handelt, musst du den Helm abnehmen, um weitere Maßnahmen durchführen zu können. Dies sollte jedoch von zwei Helfern durchgeführt werden, um eine Stabilisierung der Halswirbelsäule zu gewährleisten.

Herz-Lungen-Wiederbelebung bei Atemstillstand/Atemstörung:
Wenn keine Atemgeräusche vorhanden sind und kein Luftstrom spürbar ist, musst du eine Herz-Lungen-Wiederbelebung durchführen.

Stabile Seitenlage:
Bewusstlose Verunglückte, bei denen eine normale Atmung festgestellt wurde, müssen in die stabile Seitenlage gebracht werden.

Schwere Blutung:
Bei bedrohlichen Blutungen ist es wichtig, diese zu stoppen und den Blutverlust zu minimieren. Je nachdem, wo die Blutung auftritt, kannst du verschiedene Maßnahmen ergreifen, z.B. den Arm hochhalten und die Schlagader abdrücken oder Druckverband anlegen.

Betreuung bei Schockzuständen:
Ein Unfallopfer unter Schock zeigt oft Symptome wie Blässe, Schweißausbrüche, Frieren oder Unruhe. Du kannst mehrere Maßnahmen ergreifen, um dem Opfer zu helfen, wie z.B. ständige Kontrolle der lebenswichtigen Maßnahmen, ruhiges Zureden, Wärmeerhaltung und das Hochlagern der Beine.

Rechtliche Situation – Erste Hilfe leisten ist ein Muss

Nach § 323c des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) ist jeder Strafmündige in einem ihm zumutbaren Rahmen zur Hilfeleistung verpflichtet. Unterlassene Hilfeleistung kann mit Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr geahndet werden. Deshalb ist es wichtig, dass du als Ersthelfer die Erste Hilfe leistest, wann immer es möglich ist und dich nicht in Gefahr bringt.

Umfang der Erste-Hilfe-Kurse für Fahrschüler 2015 neu geregelt

Seit dem 02. März 2015 sind alle Führerscheinanwärter dazu verpflichtet, 9 Unterrichtseinheiten eines praktisch orientierten Erste-Hilfe-Kurses zu absolvieren. Vor diesem Stichtag waren für einen Lkw- oder Bus-Führerschein mindestens 16 Einheiten à 45 Minuten erforderlich, während für Pkw- und Motorradführerscheine eine 8-stündige Unterweisung à 45 Minuten in lebensrettenden Sofortmaßnahmen (LSM) ausreichte.

In der Regel bieten Fahrschulen ihren Schülern einen internen Erste-Hilfe-Kurs in Zusammenarbeit mit einem anerkannten Kursanbieter wie dem Deutschen Roten Kreuz an. Es steht den Führerscheinanwärtern jedoch frei, das Seminar bei einem anderen anerkannten Veranstalter ihrer Wahl zu absolvieren. Die Kosten für einen solchen Kurs liegen in der Regel zwischen 20 und 40 Euro. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmer ein auf ihren Namen ausgestelltes Teilnahmezertifikat, das sie bei der Führerscheinzulassungsstelle vorlegen müssen.

Unsicherheiten und Hindernisse bei der Ersten Hilfe

In Deutschland besteht eine große Unsicherheit in Bezug auf Erste-Hilfe-Maßnahmen. Obwohl viele Verkehrsteilnehmer grundsätzlich bereit sind, Hilfe zu leisten, sind ihre praktischen Kenntnisse häufig unzureichend. Eine mögliche Ursache dafür ist, dass der Nachweis über einen absolvierten Erste-Hilfe-Kurs vor der Führerscheinprüfung lebenslang gültig ist und viele Autofahrer ihre Kenntnisse über die Soforthilfe nicht regelmäßig auffrischen. Dies führt dazu, dass viele Menschen im Ernstfall unsicher sind und sich ausschließlich auf das schnelle Eintreffen der Rettungskräfte verlassen.

Der ADAC, der größte Automobilclub Deutschlands, hat in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Roten Kreuz und dem Malteser Hilfsdienst die Aktion „Fit in Erster Hilfe“ ins Leben gerufen. Im Rahmen dieser Aktion werden kostengünstige Auffrischungskurse angeboten, die sich nicht nur an Privatpersonen, sondern vor allem an Unternehmen richten. Sowohl Mitarbeiter als auch Arbeitgeber können von Firmenkursen in Erster Hilfe profitieren und ihre Kenntnisse regelmäßig aktualisieren.

Wichtige Ausstattung im Auto

Um im Falle eines Unfalls schnell handeln zu können, ist es wichtig, dass du die richtige Ausstattung im Auto hast. Laut §35h der Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung (StVZO) muss jeder Autofahrer ausreichend Erste-Hilfe-Material mitführen. Die genaue Art, Menge und Beschaffenheit des Verbandskastens sind im Normblatt DIN 13 164 festgelegt. Zusätzlich sind ein Warndreieck und eine Warnweste vorgeschrieben, um die Unfallstelle abzusichern und für andere Verkehrsteilnehmer besser sichtbar zu sein.

Deine Sicherheit beim Autofahren liegt uns am Herzen

Es ist wichtig, dass jeder Verkehrsteilnehmer grundlegende Kenntnisse in Erster Hilfe besitzt. Die richtigen Sofortmaßnahmen können Leben retten und den Verlauf der Erstversorgung entscheidend beeinflussen. Deshalb ist es wichtig, dass du dich regelmäßig über aktuelle Erste-Hilfe-Maßnahmen informierst und deine Kenntnisse auf dem neuesten Stand hältst. Achte immer darauf, deine eigene Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten und zögere nicht, Erste Hilfe zu leisten, wenn du dazu in der Lage bist. Zusammen können wir dazu beitragen, die Sicherheit auf unseren Straßen zu verbessern.